Heilpädagogische Frühförderung
Für wen?
Für Familien, in denen Kinder mit erheblicher Entwicklungsbeeinträchtigung leben.
Für Kinder die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind im Sinne von § 53 SGB XII.
Was biete ich an?
Frühförderung des Kindes in der Familie vom ersten Lebenstag bis zur Einschulung.
Frühförderung des Kindes bei Bedarf in Kleingruppen (Spielgruppen).
Kleingruppenförderung für Kinder die bereits eine KiTa besuchen und älter als drei Jahre sind.
Angebote an die Familie wie z.B. Elternabende, Infoveranstaltungen, Seminare, Freizeiten
Meine Ziele
Ziel der heilpädagogischen Frühforderung ist, einerseits die Familien, in denen entwicklungsbeeinträchtigte Kinder leben, zu stärken und ihnen zu ermöglichen, die Entwicklung der Kinder aktiv zu begleiten und zu unterstützen und andererseits die Kinder zu fördern.
Ihr Ansprechpartner ist Andrea Kracke-Lüdemann unter der Tel.-Nr.: 04268 / 1237.
E-Mail: info@kracke-luedemann.de